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Vertrag gekündigt: Versicherte haben Recht auf Erstattung
Hamburg (dpa/tmn) - Verbraucher haben von Beginn des
neuen Jahres an Anrecht auf anteilige Prämienrückerstattung,
wenn sie einen laufenden Versicherungsvertrag kündigen. Denn das
neue
Versicherungsvertragsgesetzt zwingt die Anbieter dazu, taggenau
abzurechnen - bislang bleibt der Beitrag für das gesamte
Versicherungsjahr beim Unternehmen, erläutert der Bund der
Versicherten in Henstedt-Ulzburg bei Hamburg. Betroffen sind vor
allem die Sachversicherungen wie Haftpflicht-, Hausrat- oder
Kfz-Police.
«Der klassische Fall war immer der: Ich habe mich als Kunde nach
einem Schaden über die schlechte Regulierung geärgert und
will den Anbieter wechseln», sagte Referentin Bianca Höwe
dem dpa-
Themendienst. Ein wichtiger Ratschlag lautete bisher in solchen
Fällen, nicht per sofort zu kündigen, sondern erst zum Ende des
Versicherungsjahres. Denn sonst fallen mit Neuabschluss bei einem
anderen Unternehmen auch abermals Versicherungsbeiträge an -
künftig muss die Prämie anteilig erstattet oder erlassen
werden.
Ebenso waren Kunden im Nachteil, wenn der Versicherer den Vertrag zum
Beispiel wegen Zahlungsverzugs aufhob. Das zeigt ein Beispiel des
Bundesjustizministeriums: Kündigt ein Unternehmen eine Police zum
1. Juli, und das Versicherungsjahr endet erst am 31. Dezember, sind die
ausstehenden Beiträge zum Ablauf des Versicherungsjahres dennoch
zu zahlen. Nach neuen Recht sind sie nur bis Ende Juni zu entrichten.
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Irrtum! - Eltern haften nicht immer für ihre Kinder
Koblenz (dpa/tmn) - Eltern haften nicht in jedem Fall für ihre
Kinder. So können Kinder erst für das Verursachen eines Schadens
haftbar gemacht werden, wenn sie das siebte Lebensjahr vollendet haben,
erläutert die Rechtsanwaltskammer Koblenz. Und die Eltern als
Vertreter haften nur in dem Fall auch nur, wenn sie ihre
Aufsichtspflicht verletzt haben. Wie umfangreich die Aufsicht
geführt werden muss, hänge vom Alter des Kindes und den
Umständen des Einzelfalls ab.
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