Senioren
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Senioren/Verbraucher/
Senioren kritisieren Supermärkte: Zu wenige Mitarbeiter
Bonn/Hamburg
(dpa/tmn) - Senioren kritisieren an Supermärkten vor allem die
geringe Zahl der Mitarbeiter. 61 Prozent der Senioren
fühlen sich im Supermarkt allein gelassen. Mehr als jeder Zweite
(55 Prozent) bemängelt fehlende Kundentoiletten, und
52 Prozent haben Probleme mit schwer zu lenkenden Einkaufswagen.
Das ergab die Umfrage «Supermarkt - alles super?» der
Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen (BAGSO) in Bonn
und der Verbraucherzentralen. Kritisiert wurden zudem der fehlende
Platz hinter der Kasse (48 Prozent) und zu hoch gestapelte Waren im
Regal (47 Prozent).
Die Befragten bemängelten darüber hinaus fehlende Sitzplätze in
Supermärkten (43 Prozent) und unleserlich kleine
Preisauszeichnungen (42 Prozent), teilt die Verbraucherzentrale Hamburg
mit. Nach Verbesserungsvorschlägen befragt, forderten die Senioren
unter anderem, dass die Waren nicht so häufig umgestellt und
seniorengerechtere, kleinere Packungsgrößen angeboten
werden. Außerdem sollten die Wartezeiten an der Kasse durch mehr
Personal verkürzt werden. An der Befragung nahmen 3326 Männer
und Frauen teil. Das Durchschnittsalter betrug knapp 70 Jahre.
(Internet: www.fitimalter.de; www.bagso-vf.de)
Senioren/Wohnen/Familie/
Ältere
Menschen am
stärksten von Haushaltsunfällen betroffen
Wiesbaden (dpa/tmn) - Ältere Menschen sind besonders oft von
Haushaltsunfällen betroffen. Bei vier von fünf
tödlichen
Unfällen trifft es einen Menschen im Alter über 65
Jahre,
teilt das Statistische Bundesamt in Wiesbaden mit.
Insgesamt starben im Jahr 2003 bei Unfällen im Haushalt 6240
Menschen, darunter 5075 Senioren über 65. Es kamen aber auch
121
Kinder unter 15 Jahren ums Leben. Während Ältere
meist durch
Stürze zu Tode kommen (87 Prozent), sind Kinder durch
Brände
und Ersticken (jeweils 25 Prozent) und Ertrinken (15 Prozent) besonders
gefährdet.
Recht/Senioren/Familie/
Für
kinderlose Paare
ist Testament besonders wichtig
Nürnberg (dpa/tmn) - Für kinderlose Paare ist ein
Testament
besonders wichtig. Anderenfalls kann es passieren, dass ein Teil der
Erbschaft im weiteren Familienkreis zerstreut wird, warnt die Deutsche
Anwalts-, Notar- und Steuerberatervereinigung für Erb- und
Familienrecht in Nürnberg.
Die gesetzliche Erbfolge sieht eine exakte Rangfolge bei den Erben vor.
Hat der Verstorbene keine eigenen Kinder oder Enkel, kommen
außer
dem Ehegatten auch Eltern oder Geschwister sowie Nichten und Neffen zum
Zuge. Sie erhalten zwar nur Teile des Vermögens. Bei
unteilbaren
Nachlassgegenständen wie Haus- oder Grundbesitz kann es aber
über die Frage der Auszahlung des Erbteils zu Streit kommen.
Denn
das Erbe kann nur mit Zustimmung aller Beteiligten verwertet werden,
selbst wenn der Erbanteil noch so klein ist.
Als Beispiel nennt die Vereinigung den Fall, dass ein kinderloser
Verstorbener eine Ehefrau, eine Mutter und einen Bruder
hinterlässt. Von seiner bereits verstorbenen Schwester leben
noch
zwei Kinder. Nach der gesetzlichen Erbfolge erhält die Ehefrau
drei Viertel des Nachlasses, die Mutter ein Achtel, der noch lebende
Bruder ein Sechzehntel und die beiden Kinder der verstorbenen Schwester
je ein Zweiunddreißigstel. Ein Testament gehe der
gesetzlichen
Erbfolge jedoch vor und könne etwaige Streitigkeiten
verhindern.
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