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CO2-Ausstoß sollte beim Autokauf wichtige Rolle spielen
Berlin (dpa/tmn) - Bei einem jetzt anstehenden Autokauf sollte der
CO2-Ausstoß das entscheidende Kriterium sein. Wer sich ein
möglichst emissionsarmes Fahrzeug anschafft, ist nach Ansicht des
Verkehrsclubs Deutschland (VCD) in Berlin auch für die Zukunft
gewappnet, wenn sich die Rahmenbedingungen des Autofahrens etwa durch
Umstellung der Kfz-Steuer, CO2-Grenzwerte für Pkw, steigende
Spritpreise oder die
Einführung weiterer Umweltzonen ändern werden. Sparsame Autos
seien nicht nur gut für die Umwelt. Auch vor dem Hintergrund
weiterer Kostensteigerungen seien Autokäufer damit auf der
sicheren Seite.
Laut VCD sind Autokäufer gut beraten, ein neues Modell anhand der
Faustformel für den CO2-Ausstoß in Gramm pro Kilometer
(g/km) «120 - 140 - 150» auszuwählen. Kleinwagen
sollten nicht mehr als 120 g/km ausstoßen - das entspreche einem
Spritverbrauch von 5,1 Liter Benzin oder 4,5 Liter Diesel auf 100
Kilometer. Ein Mittelklassefahrzeug sollte nicht mehr als 140 g/km
ausstoßen (5,9 und 5,3 Liter), ein Familienauto höchstens
150 g/km (6,3 und 5,7 Liter). Dieselfahrzeuge sollten zudem über
einen Rußpartikelfilter verfügen. Die Faustformel kann laut
VCD auch für die Anschaffung eines Gebrauchtwagens gelten.
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Eigenheimzulage
wird bei
Hartz IV nicht automatisch angerechnet
Würzburg/Celle (dpa/tmn) – Die Eigenheimzulage wird
bei
Hartz-IV-Empfängern nicht automatisch auf das Einkommen
angerechnet. Also darf die Arbeitsagentur die Zahlungen nicht
kürzen, wenn der Eigenheimbesitzer nachweist, dass er die
Zulage
zur Tilgung des für den Hausbau aufgenommenen Darlehens
verwendet.
Darauf macht das Institut für Wirtschaftspublizistik (IWW) in
Würzburg unter Berufung auf ein Urteil des
Landessozialgerichts
Niedersachsen-Bremen in Celle aufmerksam (Az.: L 8 AS 39/05 ER).
Die staatliche Zulage ist den Richtern zufolge eine
«zweckbestimmte Einnahme» und damit
grundsätzlich
privilegiert. Würde sie auf das Arbeitslosengeld angerechnet,
wären Bezieher kleiner Einkommen, für die die
Eigenheimzulage
vorgesehen ist, von der staatlichen Vergünstigung faktisch
ausgeschlossen. Allerdings muss der Eigenheimbesitzer belegen
können, dass er die Zulage unwiderruflich an die Bank
abgetreten
hat.
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