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CO2-Ausstoß sollte beim Autokauf wichtige Rolle spielen

Berlin (dpa/tmn) - Bei einem jetzt anstehenden Autokauf sollte der
CO2-Ausstoß das entscheidende Kriterium sein. Wer sich ein möglichst emissionsarmes Fahrzeug anschafft, ist nach Ansicht des Verkehrsclubs Deutschland (VCD) in Berlin auch für die Zukunft gewappnet, wenn sich die Rahmenbedingungen des Autofahrens etwa durch Umstellung der Kfz-Steuer, CO2-Grenzwerte für Pkw, steigende Spritpreise oder die
Einführung weiterer Umweltzonen ändern werden. Sparsame Autos seien nicht nur gut für die Umwelt. Auch vor dem Hintergrund weiterer Kostensteigerungen seien Autokäufer damit auf der sicheren Seite.

Laut VCD sind Autokäufer gut beraten, ein neues Modell anhand der Faustformel für den CO2-Ausstoß in Gramm pro Kilometer (g/km) «120 - 140 - 150» auszuwählen. Kleinwagen sollten nicht mehr als 120 g/km ausstoßen - das entspreche einem Spritverbrauch von 5,1 Liter Benzin oder 4,5 Liter Diesel auf 100 Kilometer. Ein Mittelklassefahrzeug sollte nicht mehr als 140 g/km ausstoßen (5,9 und 5,3 Liter), ein Familienauto höchstens 150 g/km (6,3 und 5,7 Liter). Dieselfahrzeuge sollten zudem über einen Rußpartikelfilter verfügen. Die Faustformel kann laut VCD auch für die Anschaffung eines Gebrauchtwagens gelten.

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Eigenheimzulage wird bei Hartz IV nicht automatisch angerechnet

Würzburg/Celle (dpa/tmn) – Die Eigenheimzulage wird bei Hartz-IV-Empfängern nicht automatisch auf das Einkommen angerechnet. Also darf die Arbeitsagentur die Zahlungen nicht kürzen, wenn der Eigenheimbesitzer nachweist, dass er die Zulage zur Tilgung des für den Hausbau aufgenommenen Darlehens verwendet. Darauf macht das Institut für Wirtschaftspublizistik (IWW) in Würzburg unter Berufung auf ein Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen in Celle aufmerksam (Az.: L 8 AS 39/05 ER).

Die staatliche Zulage ist den Richtern zufolge eine «zweckbestimmte Einnahme» und damit grundsätzlich privilegiert. Würde sie auf das Arbeitslosengeld angerechnet, wären Bezieher kleiner Einkommen, für die die Eigenheimzulage vorgesehen ist, von der staatlichen Vergünstigung faktisch ausgeschlossen. Allerdings muss der Eigenheimbesitzer belegen können, dass er die Zulage unwiderruflich an die Bank abgetreten hat.

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