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Schulstress fängt manchmal zu Hause erst richtig an

München (dpa/tmn) - Für manche Schulkinder fängt der Schulstress zu Hause erst richtig an. Wenn Eltern etwa auf Geheiß der Schule mit ihren Kindern üben, ergibt sich teilweise die paradoxe Situation, dass Kinder hier mit ihren Schwierigkeiten viel stärker konfrontiert werden, als in der Schule, wo sich Lehrkräfte oft um ermutigende Botschaften bemühen. Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie des Deutschen Jugendinstituts (DJI) in München, die sich mit Bildungsverläufen in der Grundschule beschäftigt.

Durch den fehlenden Abstand zum eigenen Kind sei es für Eltern
schwieriger, ein Gleichgewicht zwischen Ermunterung und Beanstandung zu finden. Besonders bei angeblich «unnötigen» Fehlern - etwa durch «Leichtsinn» oder «Schlamperei» - reagierten Eltern ungehalten. In manchen Fällen würden dadurch die tiefer liegenden Ursachen der Lernschwierigkeiten übersehen. Misserfolgserlebnisse, Ängste und vermehrter Arbeitsaufwand seien oft nicht Ansporn, sondern eher Blockade hinsichtlich der Leistungsbereitschaft.

Wie die Studie weiter ergab, haben Kinder bei der Einschulung eine
grundsätzlich positive Einstellung zur Schule. Für Erst- und
Zweitklässler sind dann Streitigkeiten mit den Mitschülern weitaus
bedeutsamer als schulische Misserfolge. Diese werden ab dem dritten Schuljahr aber immer wichtiger, ganz gleich ob die Leistungen durch Noten oder durch Worte bewertet werden.


Familie/Recht/
Arbeitszeit-Vereinbarung für Elternzeit ist bindend

Stuttgart/Bonn (dpa/tmn) - Arbeitszeit-Vereinbarungen für die Elternzeit kann ein Beschäftigter nicht einfach wieder umstoßen. Will ein Arbeitnehmer drei Jahre lang ganz zu Hause bleiben, so kann er nicht kurze Zeit später einen Teilzeitarbeitsplatz verlangen. Auf ein entsprechendes Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg in Stuttgart weist der Fachverlag Recht und Führung in Bonn hin (Az.: 3 Sa 44/03).

Im verhandelten Fall war eine Arbeitnehmerin nach der Geburt des Kindes auf eigenen Wunsch hin für drei Jahre freigestellt worden. Ein halbes Jahr später verlangte sie vom Arbeitgeber eine Teilzeitbeschäftigung für zwei Tage in der Woche. Weil bereits eine Vollzeit-Ersatzkraft eingestellt worden war, die nicht weniger arbeiten wollte, mochte der Chef ihrem Wunsch nicht folgen.

Die Richter gaben dem Arbeitgeber Recht. Der Wunsch, die Arbeitszeit nur zu senken, aber nicht ganz auszusetzen, hätte schon zu Beginn der Elternzeit vorgebracht werden müssen. Das Gericht hat allerdings die Revision zum Bundesarbeitsgericht zugelassen.

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Erziehungs-ABC/RUBRIK
Toben und Kummer hindern Kinder am Einschlafen

Fürth (dpa/tmn) - Kinder benötigen abhängig von ihrem Alter
unterschiedlich viel Schlaf. Während Neugeborene 16 bis 18 Stunden pro Tag schlafen, brauchen Einjährige noch 12 bis 14 Stunden. Schulkinder benötigen noch etwa 10 Stunden Schlaf pro Tag. Die nötige Schlafmenge kann als Richtschnur für das Festlegen von Einschlafzeiten dienen, rät die Bundeskonferenz für
Erziehungsberatung (bke) in Fürth.

«Kinder, die sich tagsüber zu wenig bewegen und vor dem
Schlafen-Gehen zu viel fernsehen oder toben, haben größere Probleme, einzuschlafen», erklärt Hermann Scheuerer-Englisch für die bke. «Auch Kummer oder Ängste können das Einschlafen behindern.» Diese Faktoren sollten Eltern berücksichtigen und gegebenenfalls ändern.

Wenn die Zeit zum Schlafen gekommen ist, sollten Eltern darauf
bestehen, dass das Kind im Bett bleibt, auch wenn es noch nicht
sofort einschlafen kann. Die Eltern sollten dabei ruhig und
freundlich bleiben, dem Kind aber erklären, dass es Zeit für die
Bettruhe ist. Bei Bedarf kann die Tür einen Spalt offen bleiben und
ein kleines Nachtlicht installiert werden. Die Eltern sollten dem
Kind erklären, dass alles in Ordnung ist, aber selbst nicht im Zimmer bleiben. Steht das Kind wieder auf, sollten die Eltern es ins Bett zurückbringen. Auch dabei ist es wichtig, dass sie ruhig bleiben.

Internet: www.bke.de.

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