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Bildung/Schule/Familie/Kinder/
Schulstress fängt manchmal zu Hause
erst
richtig an
München (dpa/tmn) - Für
manche
Schulkinder fängt der Schulstress zu Hause erst richtig an.
Wenn
Eltern etwa auf Geheiß der Schule mit ihren Kindern
üben,
ergibt sich teilweise die paradoxe Situation, dass Kinder hier mit
ihren Schwierigkeiten viel stärker konfrontiert werden, als in
der
Schule, wo sich Lehrkräfte oft um ermutigende Botschaften
bemühen. Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie des Deutschen
Jugendinstituts (DJI) in München, die sich mit
Bildungsverläufen in der Grundschule beschäftigt.
Durch den fehlenden Abstand zum eigenen Kind sei
es
für Eltern
schwieriger, ein Gleichgewicht zwischen Ermunterung und Beanstandung zu
finden. Besonders bei angeblich
«unnötigen» Fehlern -
etwa durch «Leichtsinn» oder
«Schlamperei» -
reagierten Eltern ungehalten. In manchen Fällen
würden
dadurch die tiefer liegenden Ursachen der Lernschwierigkeiten
übersehen. Misserfolgserlebnisse, Ängste und
vermehrter
Arbeitsaufwand seien oft nicht Ansporn, sondern eher Blockade
hinsichtlich der Leistungsbereitschaft.
Wie die Studie weiter ergab, haben Kinder bei der
Einschulung eine
grundsätzlich positive Einstellung zur Schule. Für
Erst- und
Zweitklässler sind dann Streitigkeiten mit den
Mitschülern
weitaus
bedeutsamer als schulische Misserfolge. Diese werden ab dem dritten
Schuljahr aber immer wichtiger, ganz gleich ob die Leistungen durch
Noten oder durch Worte bewertet werden.
Familie/Recht/
Arbeitszeit-Vereinbarung für Elternzeit
ist bindend
Stuttgart/Bonn (dpa/tmn) -
Arbeitszeit-Vereinbarungen
für die
Elternzeit kann ein Beschäftigter nicht einfach wieder
umstoßen. Will
ein Arbeitnehmer drei Jahre lang ganz zu Hause bleiben, so kann er
nicht kurze Zeit später einen Teilzeitarbeitsplatz verlangen.
Auf
ein
entsprechendes Urteil des Landesarbeitsgerichts
Baden-Württemberg
in
Stuttgart weist der Fachverlag Recht und Führung in Bonn hin
(Az.:
3
Sa 44/03).
Im verhandelten Fall war eine Arbeitnehmerin nach
der
Geburt des
Kindes auf eigenen Wunsch hin für drei Jahre freigestellt
worden.
Ein
halbes Jahr später verlangte sie vom Arbeitgeber eine
Teilzeitbeschäftigung für zwei Tage in der Woche.
Weil
bereits eine
Vollzeit-Ersatzkraft eingestellt worden war, die nicht weniger
arbeiten wollte, mochte der Chef ihrem Wunsch nicht folgen.
Die Richter gaben dem Arbeitgeber Recht. Der
Wunsch, die
Arbeitszeit nur zu senken, aber nicht ganz auszusetzen, hätte
schon
zu Beginn der Elternzeit vorgebracht werden müssen. Das
Gericht
hat
allerdings die Revision zum Bundesarbeitsgericht zugelassen.
Rubriken
Familie/Kinder/Ratgeber/
Erziehungs-ABC/RUBRIK
Toben und Kummer hindern Kinder am Einschlafen
Fürth (dpa/tmn) - Kinder benötigen abhängig
von ihrem
Alter
unterschiedlich viel Schlaf. Während Neugeborene 16 bis 18
Stunden
pro Tag schlafen, brauchen Einjährige noch 12 bis 14 Stunden.
Schulkinder benötigen noch etwa 10 Stunden Schlaf pro Tag. Die
nötige Schlafmenge kann als Richtschnur für das
Festlegen von
Einschlafzeiten dienen, rät die Bundeskonferenz für
Erziehungsberatung (bke) in Fürth.
«Kinder, die sich tagsüber zu wenig bewegen und vor
dem
Schlafen-Gehen zu viel fernsehen oder toben, haben
größere
Probleme, einzuschlafen», erklärt Hermann
Scheuerer-Englisch
für die bke. «Auch Kummer oder Ängste
können das
Einschlafen behindern.» Diese Faktoren sollten Eltern
berücksichtigen und gegebenenfalls ändern.
Wenn die Zeit zum Schlafen gekommen ist, sollten Eltern darauf
bestehen, dass das Kind im Bett bleibt, auch wenn es noch nicht
sofort einschlafen kann. Die Eltern sollten dabei ruhig und
freundlich bleiben, dem Kind aber erklären, dass es Zeit
für
die
Bettruhe ist. Bei Bedarf kann die Tür einen Spalt offen
bleiben und
ein kleines Nachtlicht installiert werden. Die Eltern sollten dem
Kind erklären, dass alles in Ordnung ist, aber selbst nicht im
Zimmer bleiben. Steht das Kind wieder auf, sollten die Eltern es ins
Bett zurückbringen. Auch dabei ist es wichtig, dass sie ruhig
bleiben.
Internet: www.bke.de.
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