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Bei Schimmel nicht selbst die chemische Keule auspacken

Berlin (dpa/tmn) - Bei ersten Spuren von Schimmelbildung in der
Wohnung wird besser nicht gleich die chemische Keule ausgepackt. Unkontrolliert verschiedene Produkte zur Schimmelbekämpfung einzusetzen ist oft nicht nur sinnlos. Viele dieser Mittel können selbst gesundheitliche Beschwerden bei den Bewohnern hervorrufen, warnt der Verband Privater Bauherren (VPB) in Berlin. Betroffene sollten sich stattdessen professionelle Hilfe suchen - etwa bei einem Bausachverständigen.

Die Experten suchen nach der Feuchtequelle und beseitigen deren
Ursache. Anschließend wird das Haus getrocknet. Parallel dazu wird die genaue Art des Schimmelpilzes analysiert. Erst wenn das Ergebnis vorliegt, wird über die Sanierungsmethode entschieden.

Wohnen/Ratgeber/
Bei feststeckender Glühbirnen-Fassung: Kartoffeln helfen 

Köln (dpa/tmn) - Steckt die Fassung einer geplatzten Glühbirne in
der Leuchte fest, hilft oft eine Kartoffel: Die Kartoffel wird je
nach Größe der Fassung zugeschnitten und sozusagen als
Glühbirnen-Ersatz verwendet, rät die DIY-Academy in Köln. Hierzu
werde die Kartoffel fest auf die Fassung gepresst. Durch Herausdrehen kann die Fassung dann entfernt werden. Vor der «Reparatur» müsse die Lampe aber unbedingt abkühlen und vom Strom getrennt werden - also entweder den Stecker ziehen oder die Sicherung herausdrehen.

Funktioniert der «Kartoffel-Trick» nicht oder treten
Unsicherheiten auf, sollten Heimwerker nicht experimentieren. Wie bei allem, was mit Strom zu tun hat, sollte im Zweifelsfall der
Elektrofachmann gerufen werden, raten die Experten.

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Mietrechts-Tipp der Woche/RUBRIK
Was auch im Mietvertrag steht: Yorkshire-Terrier ist erlaubt 

Berlin (dpa/tmn) - Das Halten von Yorkshire-Terriern in der
Mietwohnung ist immer erlaubt - unabhängig davon, was im Mietvertrag steht. Der Hintergrund ist, dass sie andere Hausbewohner erfahrungsgemäß nicht belästigen, erläutert der Deutsche Mieterbund (DMB) in Berlin und beruft sich dabei auf Urteile der Landgerichte Kassel (Az.: 1 S 503/96) und Düsseldorf (Az.: 24 S 90/93). Yorkshire-Terrier werden damit im Mietrecht behandelt wie Kleintiere.

Denn auch Hamster, Schildkröten, Goldfische oder Ziervögel dürfen Mieter ohne vorherige Zustimmung des Vermieters halten. Die Terrier sind damit eine Ausnahme: Denn gerade über die Haltung von Hunden und Katzen gibt es immer wieder Streit vor Gericht, und in der Regel ist die Haltung eines Hundes zwischen Vermieter und Mieter individuell zu vereinbaren.


Bauen/Wohnen/Ratgeber/
Rund ums Haus/RUBRIK
Mehr als Fugen: Wanne braucht professionelle Abdichtung 

München (dpa/tmn) - Die elastische Abfugung am oberen Rand einer Badewanne ist keine ausreichende Abdichtung. Sie dient vor allem der Optik. Damit sich zwischen Wanne und Wand kein Schimmelpilz breitmachen kann, ist eine professionelle Abdichtung mit sogenannten Dicht- oder Kompribändern nötig, rät der TÜV Süd in München. Sie müssen vor dem Einsetzen der Wanne eingezogen werden. Besonders wichtig sei dieser Feuchteschutz bei Acrylbadewannen.

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