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Bauen/Wohnen/Gesundheit/
Bei Schimmel nicht selbst die chemische Keule auspacken
Berlin (dpa/tmn) - Bei ersten Spuren von Schimmelbildung in der
Wohnung wird besser nicht gleich die chemische Keule ausgepackt.
Unkontrolliert verschiedene Produkte zur Schimmelbekämpfung
einzusetzen ist oft nicht nur sinnlos. Viele dieser Mittel können
selbst gesundheitliche Beschwerden bei den Bewohnern hervorrufen, warnt
der Verband Privater Bauherren (VPB) in Berlin. Betroffene sollten sich
stattdessen professionelle Hilfe suchen - etwa bei einem
Bausachverständigen.
Die Experten suchen nach der Feuchtequelle und beseitigen deren
Ursache. Anschließend wird das Haus getrocknet. Parallel dazu
wird die genaue Art des Schimmelpilzes analysiert. Erst wenn das
Ergebnis vorliegt, wird über die Sanierungsmethode entschieden.
Wohnen/Ratgeber/
Bei feststeckender Glühbirnen-Fassung: Kartoffeln helfen
Köln (dpa/tmn) - Steckt die Fassung einer geplatzten Glühbirne in
der Leuchte fest, hilft oft eine Kartoffel: Die Kartoffel wird je
nach Größe der Fassung zugeschnitten und sozusagen als
Glühbirnen-Ersatz verwendet, rät die DIY-Academy in Köln. Hierzu
werde die Kartoffel fest auf die Fassung gepresst. Durch Herausdrehen
kann die Fassung dann entfernt werden. Vor der «Reparatur»
müsse die Lampe aber unbedingt abkühlen und vom Strom
getrennt werden - also entweder den Stecker ziehen oder die Sicherung
herausdrehen.
Funktioniert der «Kartoffel-Trick» nicht oder treten
Unsicherheiten auf, sollten Heimwerker nicht experimentieren. Wie bei
allem, was mit Strom zu tun hat, sollte im Zweifelsfall der
Elektrofachmann gerufen werden, raten die Experten.
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Wohnen/Recht/Tiere/Ratgeber/
Mietrechts-Tipp der Woche/RUBRIK
Was auch im
Mietvertrag steht: Yorkshire-Terrier ist erlaubt
Berlin (dpa/tmn) - Das Halten von
Yorkshire-Terriern in der
Mietwohnung ist immer erlaubt - unabhängig davon, was im
Mietvertrag steht. Der Hintergrund ist, dass sie andere Hausbewohner
erfahrungsgemäß nicht belästigen,
erläutert der
Deutsche Mieterbund (DMB) in Berlin und beruft sich dabei auf Urteile
der Landgerichte Kassel (Az.: 1 S 503/96) und Düsseldorf (Az.:
24
S 90/93). Yorkshire-Terrier werden damit im Mietrecht behandelt wie
Kleintiere.
Denn auch Hamster, Schildkröten, Goldfische oder
Ziervögel
dürfen Mieter ohne vorherige Zustimmung des Vermieters halten.
Die
Terrier sind damit eine Ausnahme: Denn gerade über die Haltung
von
Hunden und Katzen gibt es immer wieder Streit vor Gericht, und
in
der Regel ist die Haltung eines Hundes zwischen Vermieter und Mieter
individuell zu vereinbaren.
Bauen/Wohnen/Ratgeber/
Rund ums Haus/RUBRIK
Mehr als Fugen: Wanne braucht professionelle Abdichtung
München (dpa/tmn) - Die elastische Abfugung am oberen Rand einer
Badewanne ist keine ausreichende Abdichtung. Sie dient vor allem der
Optik. Damit sich zwischen Wanne und Wand kein Schimmelpilz breitmachen
kann, ist eine professionelle Abdichtung mit sogenannten Dicht- oder
Kompribändern nötig, rät der TÜV Süd in
München. Sie müssen vor dem Einsetzen der Wanne eingezogen
werden. Besonders wichtig sei dieser Feuchteschutz bei Acrylbadewannen.
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